Datenschutz ist kein Tatenschutz

Ein WhatsApp-Screenshot, eine Kameraaufnahme, zufällig gefundene Dateien: Dürfen datenschutzwidrig erlangte Beweise vor dem Arbeitsgericht verwendet werden? Der EuGH hat dazu erstmals grundsätzlich Stellung bezogen – mit einem überraschend klaren Ergebnis.