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Rechtsanwältin

Lisa Pfahl

Datenschutz ist kein Tatenschutz

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Ein WhatsApp-Screenshot, eine Kameraaufnahme, zufällig gefundene Dateien: Dürfen datenschutzwidrig erlangte Beweise vor dem Arbeitsgericht verwendet werden? Der EuGH hat dazu erstmals grundsätzlich Stellung bezogen – mit einem überraschend klaren Ergebnis.